Geschichte


Nach den Vorgaben des Lehrplans wollen wir im Geschichtsunterricht die Identität unserer Schüler innerhalb der europäischen Kultur fördern, um an der gesellschaftlichen Willensbildung teilzuhaben. Zu diesem Zweck wollen wir bestimmte Inhalte und Methoden nahe bringen und die Urteilsfähigkeit unserer Schüler fördern, die schließlich zu einem mündigen Handeln innerhalb unserer Gesellschaft führen soll.

Zu diesem Zweck sollen in der Klasse 6 die historischen Prozesse der Antike in den Grundzügen erarbeitet werden, die schließlich zu den gesellschaftlichen Strukturen des frühen Mittelalters führten. Diese werden durch das Fach GW in der Klasse 7 vertieft, so unter anderem in der Betrachtung des Stadtlebens. In der Klasse 7 sollen aber auch Themen des Geschichtsunterrichts in der Klasse 8 vorbereitet werden, so die mittelalterlichen Auseinandersetzungen im Nahen Osten oder frühkapitalistische Wirtschafts- und Gesellschaftsformen in der frühen Neuzeit. Sie bilden einen Ausgangspunkt für die Betrachtungen in Klasse 8 und 9, deren Schwerpunkt auf dem so genannten „langen Jahrhundert“ und dem 20. Jahrhundert liegt. Eine tiefere Auseinandersetzung im Sinne einer wissenschaftspropädeutischen Beschäftigung mit gerade dieser Epoche seit der französischen Revolution findet dann in der Oberstufe statt.

Leistungsbewertung
Das Fach Geschichte als Teilbereich der Gesellschaftslehre leistet einen Beitrag für das Verstehen gesellschaftlicher Wirklichkeit sowie für Leben und Mitwirkung in unserer Demokratie. Insofern ist für ein gegenwartsbezogenes und zukunftsorientiertes Urteilen und Handeln in demokratischer Absicht das Geschichtsbewusstsein unerlässlich, dessen Förderung und Entwicklung die zentrale Aufgabe des Geschichtsunterrichtes ist. Durch die Aufarbeitung historischer, räumlicher, politischer, gesellschaftlicher und ökonomischer Bedingungen, Strukturen und Prozesse legt der Fachunterricht Grundlagen, die die Lernenden dazu befähigen sollen, sich in ihrer Lebenswirklichkeit zu orientieren sowie kompetent zu urteilen und zu handeln.
Folgende allgemeine Kompetenzen sollen erworben werden:
Aufbau eines Orientierungs-, Kultur- und Weltwissens (Allgemeinbildung)
Entwicklung der eigenen Identität (Wer bin ich? Woher komme ich?)
Mündige und verantwortungsbewusste Teilhabe an gesellschaftlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen (Wie verhalte ich ich in unserer Demokratie?)
Erkennen der vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Dimension des Faches (Was war? Was ist? Was wird?).

Dabei umfasst die historische Grundbildung vier wesentliche Kompetenzbereiche:
Sachkompetenz (Wissensvermittlung)
Methodenkompetenz (Arbeitstechniken und Sprachkompetenz)
Urteilskompetenz (Werteerziehung)
Handlungskompetenz (Umsetzung historischer Orientierung und Bewertung in aktuelle bzw. alltägliche Lebenssituationen und die damit verbundenen Möglichkeiten zur Mitgestaltung und Verantwortungsübernahme).

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung im Fach Geschichte für die Sekundarstufe I sind im Schulgesetz Nordrhein-Westfalen ( 3 / 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO-SI) dargestellt. Für die Fächer des Lernbereiches Gesellschaftslehre sind in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten oder Lernstandserhebungen vorgesehen. Daher erfolgt hier die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbreich „Sonstige Mitarbeit“, zu deren Bestandteilen u.a. zählen:
mündliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen (umfasst Quantität, Qualität und Kontinuität)
schriftliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen (z.B. Heftführung, Protokolle, Materialsammlungen, Präsentation von Hausaufgaben)
schriftliche Übungen während des Unterrichtsgeschehens
Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen schüleraktiven Handelns (z.B. Erstellen und Präsentation von Referaten).


Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung im Fach Geschichte für die Sekundarstufe II gehen aus dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG), der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt vom 5.10.1998, zuletzt geändert am 14.6.2007) sowie den gültigen „Richtlinien und Lehrplänen für die Sekundarstufe II in NRW für das Fach Geschichte“ hervor.
In der Sekundarstufe II sind die Leistungen in den Klausuren und er „Sonstigen Mitarbeit“ gleichwertig zu berücksichtigen: „Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet. Eine reich rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Kurshalbjahr zu berücksichtigen.“ (APO-GOSt § 13,1)
Über die Schülerleistungen, die in die Note für die „Sonstige Mitarbeit“ einfließen, geben die in Kapitel 4.3, S. 95-102, der für das Fach Geschichte gültigen Richtlinien Auskunft. Die mündliche Mitarbeit stellt das konstitutive Element des Geschichtsunterrichtes dar, da insbesondere im Unterrichtsgespräch die Fähigkeit erlangt werden soll, historische Zusammenhänge sowie die Ergebnisse der Analyse und Interpretation historischer Quellen fachterminologisch und begrifflich richtig und verständlich vorzutragen sowie im Rahmen der spezifischen Fragestellung angemessen zu reflektieren. Daher gilt auch hier bei der Bewertung die Kriterien Quantität, Qualität sowie Kontinuität gleichermaßen zugrunde zu legen. Des Weiteren sind folgende Schülerleistungen zu bewerten:
Hausaufgaben (dienen der Festigung und Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten sowie zur Vorbereitung des Unterrichtes)
Referate
Protokolle
schriftliche Übungen
Sonstiges (Die Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des Schuljahres vom Fachlehrer darüber informiert, was außer den genannten Bereichen noch in die Bewertung der „Sonstigen Mitarbeit“ einfließen kann.).

Attachments:
 Lehrplan Sekundarstufe 1[Übersicht]76 Kb